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Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen! Diesen Satz musste schon jeder hören, der mit Justizia in Berührung kam. Damit Ihr Recht auch Ihr Recht bleibt, bieten wir Ihnen ein umfangreiches Angebot in diesem Bereich an: Bedenken Sie aber, dass Sie bei keiner Rechtschutzversicherung die Leistungen sofort in Anspruch nehmen können!


Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Versicherungsschutz besteht für Sie in unbegrenzter Deckungssumme.

Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten, die mit der Wahrung Ihrer Rechtsposition zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art entstehen:

Erstattet werden die Anwaltskosten bei freier Anwaltswahl, Gerichtskosten einschließlich der Kosten für herangezogene Zeugen und Sachverständige, sowie deren Gutachten, Reisekosten ins Ausland, wenn Sie dort in eigener Sache zu einem Prozess geladen sind, sowie eine zinsfrei Kautionsstellung im Ausland. Wenn Sie in einem Prozess der Gegenseite unterliegen und zur Übernahme der Prozesskosten verpflichtet werden, tritt Ihre Rechtschutzversicherung für Sie ein und übernimmt die Kosten.


Prozesskosten

Wer sein Recht durchsetzen will, muss dafür manchmal teuer bezahlen.

Die Rechtschutzversicherung übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnungen alle Kosten - abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung - die Sie zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aufbringen müssen. Bei preiswerten Angeboten müssen Sie damit rechnen, dass Die Versicherungssummen nach oben hin begrenzt sind. Es übernehmen nur wenige Gesellschaften (Auxilia, Deurag) die komplette Versicherungssumme.


Welche Bereiche sind durch meine Rechtschutzversicherung abgedeckt?

Unterschieden werden die Bereiche Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz. Sie haben die Möglichkeit die einzelnen Sparten abzusichern oder aber auch ein sinnvolles Paketangebot abschließen. Die eventuelle Übernahme einer Selbstbeteiligung wird seitens der Gesellschaften mit Rabatten honoriert und bieten Ihnen die Möglichkeit einen preiswerten Schutz zu erlangen.


Besonders in den letzten zwei Jahren hat sich der Abschluss einer Arbeitsrechtschutzversicherung für Kunden bezahlt gemacht, die wegen Kündigungen Ihre Forderungen gegen den Arbeitgeber so qualifiziert durchsetzen konnten.


Single-Rechtsschutz

Der Single-Rechtsschutz kann nur versichert werden, wenn Sie keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 6.136 Euro ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit.


Der Single-Rechtsschutz schützt

.Sie selbst
.die minderjährigen Kinder

die unverheirateten volljährigen Kinder, bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Bei Heirat oder Aufnahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann der Einschluss des Versicherungsschutzes für den Lebenspartner zum dann gültigen Beitragstarif beantragt werden. Auf die Einhaltung einer gesonderten Wartezeit für den Partner wird dabei verzichtet.


Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Der umfassende Rechtsschutz für die ganze Familie. Das Angebot kann von Lohn- und Gehaltsempfängern, Beamten, Rentnern usw. in Anspruch genommen werden.


Diese Rechtsschutzform schützt Sie selbst, Ihren Ehegatten oder Lebenspartner, die minderjährigen sowie die unverheirateten volljährigen Kinder. Letztere, bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.


.im privaten Bereich
.im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige


als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger


.als Mieter von Kraftfahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch


als Erwerber oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern (Ihre motorisierten Freizeitboote zur Selbstnutzung im privaten Bereich sind mitversichert)


.als Fahrer fremder Fahrzeuge
.als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln
.sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge


Die volljährigen, ledigen Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert - im Verkehrsbereich auch als Eigentümer und Halter eigener Fahrzeuge und als Fahrer fremder Fahrzeuge - bis sie erstmals eine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Auf Ihren Wunsch kann der berufliche Bereich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.


Der Rechtsschutz für die ganze Familie im privaten Lebensbereich. Das Angebot kann von Lohn- und Gehaltsempfängern, Beamten, Rentnern usw. in Anspruch genommen werden.


Diese Rechtsschutzform schützt Sie selbst, Ihren Ehegatten oder Lebenspartner, die minderjährigen sowie die unverheirateten volljährigen Kinder. Letztere bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten


.im privaten Bereich
.im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige
.als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.


Schadenfälle im Zusammenhang mit einer selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit oder mit Eigentum, Halten, Erwerb, Miete, Leasing oder Fahren von Motorfahrzeugen sowie Anhängern sind nicht versichert.

Ihre motorisierten Freizeitboote zur Selbstnutzung im privaten Bereich sind jedoch mitversichert. Auf Ihren Wunsch kann der berufliche Bereich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.




Hier einige Beispiele, wo gute Rechtschutzversicherungen Ihnen helfen Ihre Ansprüche gegen Dritte durchzusetzen:


Arbeits-Rechtsschutz


Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus dem Arbeitsverhältnis oder aus Ihrem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, haben Sie zum Beispiel Versicherungsschutz für folgende Streitigkeiten:

Ihnen wird kurzfristig gekündigt, obwohl Sie schon 10 Jahre in der Firma arbeiten.

Ihr Arbeitgeber will dieses Jahr kein Weihnachtsgeld zahlen.

Im Urlaub sind Sie erkrankt. Ihr Arbeitgeber weigert sich, die Urlaubstage gutzuschreiben.


Wenn Sie als Arbeitgeber (z.B. im Rechtsschutz für Firmen) versichert sind, haben Sie auch Rechtsschutz in folgenden Fällen:

Sie haben einen Arbeitnehmer wegen seines Verhaltens Kunden gegenüber mehrfach abgemahnt. Da die Abmahnungen erfolglos waren, wurde von Ihnen die Kündigung ausgesprochen. Der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage.

Ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Mit dem von Ihnen erteilten Zeugnis ist er nicht einverstanden und schaltet einen Rechtsanwalt ein.

In diesem Zusammenhang ist es für Sie wichtig zu wissen, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz jede Partei Ihre Kosten selbst zu tragen hat - und zwar unabhängig davon, ob sie den Rechtsstreit gewinnt oder verliert!


Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens und dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.

Je nachdem für welches Produkt Sie sich entscheiden, gilt diese Leistung:


Für den privaten Lebensbereich

Beispiele:

Die neue Waschmaschine erfüllt nicht Ihre Erwartungen. Obwohl eine Reparatur bereits mehrfach fehlgeschlagen ist, weigert sich der Händler, das Gerät zurückzunehmen.

Sie haben ein neues Kleidungsstück erstanden. Bei der ersten Reinigung läuft es ein, so dass Sie es nicht mehr tragen können.

Ihr 16-jähriger Sohn hat einen Vertrag über ein Fernstudium abgeschlossen. Jetzt sollen Sie die Rechnungen bezahlen.

Ihre Hausratversicherung weigert sich, den Schaden zu regulieren, weil der Wohnungsbrand angeblich grob fahrlässig verursacht worden sein soll.


Für den Verkehrsbereich - die Verträge rund um das Fahrzeug

Beispiele:

Die Reparatur Ihres Fahrzeuges wurde mangelhaft durchgeführt oder die Reparaturrechnung ist zu hoch.

Sie werden beim Gebrauchtwagenkauf mit einem Unfallwagen hereingelegt.

Ihr teurer Neuwagen stellt sich als Montagsauto heraus.

Ihre Kasko-Versicherung weigert sich, einen Fahrzeugdiebstahl zu entschädigen.

oder für beide Bereiche.


Für Verträge im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit können Sie diese Leistungen allerdings nicht in Anspruch nehmen. Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht wird für diesen Bereich nicht angeboten.

Ausnahme: Berufs-Vertrags-Rechtsschutz für Ärzte, Heilpraktiker und medizinische Heilberufe.



Schadenersatz-Rechtsschutz


Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.

Je nachdem für welches Produkt Sie sich entscheiden, gilt diese Leistung:


Für den privaten Lebensbereich

Beispiel:

Sie verletzen sich bei einem abendlichen Spaziergang, weil eine Baugrube nicht richtig abgesichert ist. Ihr Kind wird von einem fremden Hund gebissen.


Für den Verkehrsbereich:

Beispiel:

Sie hatten einen Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers will Ihre Mietwagenkosten nicht erstatten.

oder für beide Bereiche.


Insbesondere bei Personenschäden (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Rente) drohen Auseinandersetzungen mit hohen Streitwerten, wenn Sie zum Beispiel so schwer verletzt werden, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Langwierige Streitigkeiten mit dem Gegner und ein Rechtsstreit über mehrere Instanzen sind dann oft unvermeidlich.

Selbstverständlich sind Sie bei Abschluss des entsprechenden Vertrages auch in Ihrer Eigenschaft als Selbstständiger bzw. Unternehmer bei Versicherungsfällen geschützt, die mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Beispiel: Sie erhalten für Ihr Einzelhandelsgeschäft Waren angeliefert. Ein unvorsichtiger Auslieferer beschädigt dabei Teile Ihrer Einrichtung. Der Lieferant weigert sich, den Schaden zu ersetzen, dies sei Sache des Fahrers.



Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Für die reine Erteilung eines Rates oder einer Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in einer familien- oder erbrechtlichen Angelegenheit, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen.


Beispiele:

Ein Verwandter ist gestorben. Sie möchten nun wissen, ob und in welchem Umfang Sie erben.

Sie sind zum Vormund eines minderjährigen Kindes bestellt. Sie möchten wissen, ob Sie dieses Amt annehmen müssen.

Die Ehegatten haben sich getrennt. Sie als Versicherungsnehmer lassen sich nun beraten, welche Rechtsfolgen mit der Trennung verbunden sind, insbesondere in welcher Höhe Sie Unterhalt zu zahlen haben. In diesem Fall besteht der Rechtsschutz nur zugunsten des Versicherungsnehmers, mitversicherte Personen können sich in einem solchen Fall nicht beraten lassen!



Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.

Der Versicherungsschutz gilt für:


den privaten Lebensbereich

Beispiel:

Das Finanzamt hat bestimmte Sonderausgaben oder Werbungskosten nicht anerkannt. Ihr Einspruch blieb erfolglos.

Ein Gebührenbescheid Ihrer Gemeinde enthält nicht erbrachte Leistungen (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung). Die Verwaltung verweigert die Korrektur. (Es muss Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz versichert sein!)


den Verkehrsbereich

Beispiel:

Das Finanzamt verweigert die Anerkennung der Nachrüstung Ihres PKW als "schadstoffarm".

Selbstverständlich sind Sie bei Abschluss des entsprechenden Vertrages auch in Ihrer Eigenschaft als Selbstständiger bzw. Unternehmer bei Versicherungsfällen geschützt, die mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, wenn z.B. Betriebsausgaben dem Grund oder der Höhe nach nicht anerkannt werden.



 
 
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