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Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen! Diesen Satz musste
schon jeder hören, der mit Justizia in Berührung kam. Damit Ihr
Recht auch Ihr Recht bleibt, bieten wir Ihnen ein umfangreiches
Angebot in diesem Bereich an: Bedenken Sie aber, dass Sie bei keiner
Rechtschutzversicherung die Leistungen sofort in Anspruch nehmen
können!
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Versicherungsschutz besteht für Sie in unbegrenzter Deckungssumme.
Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten, die mit der Wahrung
Ihrer Rechtsposition zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art entstehen:
Erstattet werden die Anwaltskosten bei freier Anwaltswahl, Gerichtskosten
einschließlich der Kosten für herangezogene Zeugen und Sachverständige,
sowie deren Gutachten, Reisekosten ins Ausland, wenn Sie dort in
eigener Sache zu einem Prozess geladen sind, sowie eine zinsfrei
Kautionsstellung im Ausland. Wenn Sie in einem Prozess der Gegenseite
unterliegen und zur Übernahme der Prozesskosten verpflichtet werden,
tritt Ihre Rechtschutzversicherung für Sie ein und übernimmt die
Kosten.
Prozesskosten
Wer sein Recht durchsetzen will, muss dafür manchmal teuer bezahlen.
Die Rechtschutzversicherung übernimmt im Rahmen der gesetzlichen
Gebührenordnungen alle Kosten - abzüglich einer eventuell vereinbarten
Selbstbeteiligung - die Sie zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen
aufbringen müssen. Bei preiswerten Angeboten müssen Sie damit rechnen,
dass Die Versicherungssummen nach oben hin begrenzt sind. Es übernehmen
nur wenige Gesellschaften (Auxilia, Deurag) die komplette Versicherungssumme.
Welche Bereiche sind durch meine Rechtschutzversicherung
abgedeckt?
Unterschieden werden die Bereiche Privat-,
Berufs-, Verkehrs- und Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz.
Sie haben die Möglichkeit die einzelnen Sparten abzusichern oder
aber auch ein sinnvolles Paketangebot
abschließen. Die eventuelle Übernahme einer Selbstbeteiligung wird
seitens der Gesellschaften mit Rabatten honoriert und bieten Ihnen
die Möglichkeit einen preiswerten Schutz zu erlangen.
Besonders in den letzten zwei Jahren hat sich der Abschluss einer
Arbeitsrechtschutzversicherung für Kunden bezahlt gemacht, die wegen
Kündigungen Ihre Forderungen gegen den Arbeitgeber so qualifiziert
durchsetzen konnten.
Single-Rechtsschutz
Der Single-Rechtsschutz kann nur versichert werden, wenn Sie keine
gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit
mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 6.136 Euro ausüben.
Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer
selbstständigen Tätigkeit.
Der Single-Rechtsschutz schützt
.Sie selbst
.die minderjährigen Kinder
die unverheirateten volljährigen Kinder, bis sie erstmals eine auf
Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes
Entgelt erhalten.
Bei Heirat oder Aufnahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
kann der Einschluss des Versicherungsschutzes für den Lebenspartner
zum dann gültigen Beitragstarif beantragt werden. Auf die Einhaltung
einer gesonderten Wartezeit für den Partner wird dabei verzichtet.
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
für Nichtselbstständige
Der umfassende Rechtsschutz für die ganze Familie. Das Angebot kann
von Lohn- und Gehaltsempfängern, Beamten, Rentnern usw. in Anspruch
genommen werden.
Diese Rechtsschutzform schützt Sie selbst, Ihren Ehegatten oder
Lebenspartner, die minderjährigen sowie die unverheirateten volljährigen
Kinder. Letztere, bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche
Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
.im privaten Bereich
.im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige
als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder auf ihren
Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu
Lande sowie Anhänger
.als Mieter von Kraftfahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch
als Erwerber oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie
Anhängern (Ihre motorisierten Freizeitboote zur Selbstnutzung im
privaten Bereich sind mitversichert)
.als Fahrer fremder Fahrzeuge
.als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten
Verkehrsmitteln
.sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
Die volljährigen, ledigen Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert
- im Verkehrsbereich auch als Eigentümer und Halter eigener Fahrzeuge
und als Fahrer fremder Fahrzeuge - bis sie erstmals eine dauerhafte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes
Entgelt erhalten.
Auf Ihren Wunsch kann der berufliche Bereich vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen werden.
Der Rechtsschutz für die ganze Familie im privaten Lebensbereich.
Das Angebot kann von Lohn- und Gehaltsempfängern, Beamten, Rentnern
usw. in Anspruch genommen werden.
Diese Rechtsschutzform schützt Sie selbst, Ihren Ehegatten oder
Lebenspartner, die minderjährigen sowie die unverheirateten volljährigen
Kinder. Letztere bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche
Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten
.im privaten Bereich
.im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige
.als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Schadenfälle im Zusammenhang mit einer selbstständigen/freiberuflichen
Tätigkeit oder mit Eigentum, Halten, Erwerb, Miete, Leasing oder
Fahren von Motorfahrzeugen sowie Anhängern sind nicht versichert.
Ihre motorisierten Freizeitboote zur Selbstnutzung im privaten Bereich
sind jedoch mitversichert. Auf Ihren Wunsch kann der berufliche
Bereich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Hier einige Beispiele, wo gute Rechtschutzversicherungen Ihnen helfen
Ihre Ansprüche gegen Dritte durchzusetzen:
Arbeits-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus dem Arbeitsverhältnis
oder aus Ihrem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich
dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind,
haben Sie zum Beispiel Versicherungsschutz für folgende Streitigkeiten:
Ihnen wird kurzfristig gekündigt, obwohl Sie schon 10 Jahre in der
Firma arbeiten.
Ihr Arbeitgeber will dieses Jahr kein Weihnachtsgeld zahlen.
Im Urlaub sind Sie erkrankt. Ihr Arbeitgeber weigert sich, die Urlaubstage
gutzuschreiben.
Wenn Sie als Arbeitgeber (z.B.
im Rechtsschutz für Firmen) versichert sind, haben Sie auch Rechtsschutz
in folgenden Fällen:
Sie haben einen Arbeitnehmer wegen seines Verhaltens Kunden gegenüber
mehrfach abgemahnt. Da die Abmahnungen erfolglos waren, wurde von
Ihnen die Kündigung ausgesprochen. Der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage.
Ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Mit
dem von Ihnen erteilten Zeugnis ist er nicht einverstanden und schaltet
einen Rechtsanwalt ein.
In diesem Zusammenhang ist es für Sie wichtig zu wissen, dass im
arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz jede Partei Ihre Kosten
selbst zu tragen hat - und zwar unabhängig davon, ob sie den Rechtsstreit
gewinnt oder verliert!
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen
Schuldverhältnissen des täglichen Lebens und dinglichen Rechten
an beweglichen Sachen.
Je nachdem für welches Produkt Sie sich entscheiden, gilt diese
Leistung:
Für den privaten Lebensbereich
Beispiele:
Die neue Waschmaschine erfüllt nicht Ihre Erwartungen. Obwohl eine
Reparatur bereits mehrfach fehlgeschlagen ist, weigert sich der
Händler, das Gerät zurückzunehmen.
Sie haben ein neues Kleidungsstück erstanden. Bei der ersten Reinigung
läuft es ein, so dass Sie es nicht mehr tragen können.
Ihr 16-jähriger Sohn hat einen Vertrag über ein Fernstudium abgeschlossen.
Jetzt sollen Sie die Rechnungen bezahlen.
Ihre Hausratversicherung weigert sich, den Schaden zu regulieren,
weil der Wohnungsbrand angeblich grob fahrlässig verursacht worden
sein soll.
Für den Verkehrsbereich - die Verträge
rund um das Fahrzeug
Beispiele:
Die Reparatur Ihres Fahrzeuges wurde mangelhaft durchgeführt oder
die Reparaturrechnung ist zu hoch.
Sie werden beim Gebrauchtwagenkauf mit einem Unfallwagen hereingelegt.
Ihr teurer Neuwagen stellt sich als Montagsauto heraus.
Ihre Kasko-Versicherung weigert sich, einen Fahrzeugdiebstahl zu
entschädigen.
oder für beide Bereiche.
Für Verträge im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen
Tätigkeit können Sie diese Leistungen allerdings nicht in Anspruch
nehmen. Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht wird für diesen
Bereich nicht angeboten.
Ausnahme: Berufs-Vertrags-Rechtsschutz
für Ärzte, Heilpraktiker und medizinische Heilberufe.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese
nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines
dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
beruhen.
Je nachdem für welches Produkt Sie sich entscheiden, gilt diese
Leistung:
Für den privaten Lebensbereich
Beispiel:
Sie verletzen sich bei einem abendlichen Spaziergang, weil eine
Baugrube nicht richtig abgesichert ist. Ihr Kind wird von einem
fremden Hund gebissen.
Für den Verkehrsbereich:
Beispiel:
Sie hatten einen Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung des
Schädigers will Ihre Mietwagenkosten nicht erstatten.
oder für beide Bereiche.
Insbesondere bei Personenschäden (Verdienstausfall, Schmerzensgeld,
Rente) drohen Auseinandersetzungen mit hohen Streitwerten, wenn
Sie zum Beispiel so schwer verletzt werden, dass Sie Ihren Beruf
nicht mehr ausüben können.
Langwierige Streitigkeiten mit dem Gegner und ein Rechtsstreit über
mehrere Instanzen sind dann oft unvermeidlich.
Selbstverständlich sind Sie bei Abschluss des entsprechenden Vertrages
auch in Ihrer Eigenschaft als Selbstständiger bzw. Unternehmer bei
Versicherungsfällen geschützt, die mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit
im Zusammenhang stehen. Beispiel: Sie erhalten für Ihr Einzelhandelsgeschäft
Waren angeliefert. Ein unvorsichtiger Auslieferer beschädigt dabei
Teile Ihrer Einrichtung. Der Lieferant weigert sich, den Schaden
zu ersetzen, dies sei Sache des Fahrers.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-
und Erbrecht
Für die reine Erteilung eines Rates oder einer Auskunft durch einen
in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in einer familien- oder
erbrechtlichen Angelegenheit, wenn diese nicht mit einer anderen
gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen.
Beispiele:
Ein Verwandter ist gestorben. Sie möchten nun wissen, ob und in
welchem Umfang Sie erben.
Sie sind zum Vormund eines minderjährigen Kindes bestellt. Sie möchten
wissen, ob Sie dieses Amt annehmen müssen.
Die Ehegatten haben sich getrennt. Sie als Versicherungsnehmer lassen
sich nun beraten, welche Rechtsfolgen mit der Trennung verbunden
sind, insbesondere in welcher Höhe Sie Unterhalt zu zahlen haben.
In diesem Fall besteht der Rechtsschutz nur zugunsten des Versicherungsnehmers,
mitversicherte Personen können sich in einem solchen Fall nicht
beraten lassen!
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in steuer- und
abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Der Versicherungsschutz gilt für:
den privaten Lebensbereich
Beispiel:
Das Finanzamt hat bestimmte Sonderausgaben oder Werbungskosten nicht
anerkannt. Ihr Einspruch blieb erfolglos.
Ein Gebührenbescheid Ihrer Gemeinde enthält nicht erbrachte Leistungen
(z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung). Die Verwaltung verweigert
die Korrektur. (Es muss Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz versichert
sein!)
den Verkehrsbereich
Beispiel:
Das Finanzamt verweigert die Anerkennung der Nachrüstung Ihres PKW
als "schadstoffarm".
Selbstverständlich sind Sie bei Abschluss des entsprechenden Vertrages
auch in Ihrer Eigenschaft als Selbstständiger bzw. Unternehmer bei
Versicherungsfällen geschützt, die mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit
im Zusammenhang stehen, wenn z.B. Betriebsausgaben dem Grund oder
der Höhe nach nicht anerkannt werden.
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